Gute Nachrichten! Die Nullsteuerpolitik in Deutschland für Photovoltaikanlagen unter 30 kWp wird fortgesetzt
Für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit weniger als 30 kWp bzw. weniger als 100 kWp wird die Bundesregierung weiterhin Steuererleichterungen gewähren, und zwar
(1) Die 19% Mehrwertsteuer, die beim Kauf, der Einfuhr und der Installation von Photovoltaik-Anlagen anfällt, ist befreit.
(2) Die Einspeisevergütung der Photovoltaikanlage ist von der Einkommenssteuer befreit;
(3) Das Steuerverfahren wird vereinfacht und es müssen keine zusätzlichen Steuernachlässe beantragt werden.
Für die Endverbraucher wird diese Initiative, da der Preis für die Installation von Photovoltaik-Energiespeichern attraktiver wird, das weitere Wachstum des deutschen Photovoltaik-Marktes für Privathaushalte stimulieren und die Popularität von Photovoltaik-Anlagen fördern, und es ist absehbar, dass der Marktanteil für Privathaushalte auch in Zukunft stetig wachsen wird.